Pflasterflächen werden entsprechend Ihrer Beanspruchung in Bauklassen eingeteilt. Die Zuordnung erfolgt entsprechend RStO 2001.
Pflasterflächen werden entsprechend Ihrer Beanspruchung in Bauklassen eingeteilt. Die Zuordnung erfolgt entsprechend RStO 2001: Bei der Zuordnung von Flächen in Bauklassen ist es unter Umständen erforderlich, Zuwächse zu berücksichtigen.
Einige Besonderheiten gilt es zu beachten:
| Bauklasse | Straße- bzw. Wegeart, Verkehrsflächenart |
|---|---|
| SV | Schnellverkehrsstraße, Industriesammelstraße |
| I | Schnellverkehrsstraße, Industriesammelstraße |
| II | Hauptverkehrsstraßen, Industriestraßen, Busfahrstreifen > 150 Busse/Tag |
| III | Hauptverkehrsstraßen, Industriestraßen, Busfahrstreifen < 150 Busse/Tag, Parkflächen für Schwerverkehr, Autobahnanschlussstellen |
| IV | Wohnsammelstraßen, Füßgängerzonen mit Ladeverkehr (auch III), Parkflächen für den Schwerverkehr |
| V | Anliegerstraßen, befahrbare Wohnwege, Pkw-Parkflächen mit geringem Schwerverkehr |
| VI | Befahrbare Wohnwege, Pkw-Parkflächen |