Pflasterflächen werden entsprechend Ihrer Beanspruchung in Bauklassen eingeteilt. Die Zuordnung erfolgt entsprechend RStO 2001.
Pflasterflächen werden entsprechend Ihrer Beanspruchung in Bauklassen eingeteilt. Die Zuordnung erfolgt entsprechend RStO 2001: Bei der Zuordnung von Flächen in Bauklassen ist es unter Umständen erforderlich, Zuwächse zu berücksichtigen.
Einige Besonderheiten gilt es zu beachten:
Bauklasse | Straße- bzw. Wegeart, Verkehrsflächenart |
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SV | Schnellverkehrsstraße, Industriesammelstraße |
I | Schnellverkehrsstraße, Industriesammelstraße |
II | Hauptverkehrsstraßen, Industriestraßen, Busfahrstreifen > 150 Busse/Tag |
III | Hauptverkehrsstraßen, Industriestraßen, Busfahrstreifen < 150 Busse/Tag, Parkflächen für Schwerverkehr, Autobahnanschlussstellen |
IV | Wohnsammelstraßen, Füßgängerzonen mit Ladeverkehr (auch III), Parkflächen für den Schwerverkehr |
V | Anliegerstraßen, befahrbare Wohnwege, Pkw-Parkflächen mit geringem Schwerverkehr |
VI | Befahrbare Wohnwege, Pkw-Parkflächen |