Straßenaufbauten müssen entsprechend ihrer Verwendung / Nutzung und ihrer Klassifikation bestimmten Normen gerecht werden. Es ist sicherzustellen, das der Straßenaufbau frostsicher ausgeführt wird. Insofern hängt die Gesamtdicke des frostsicheren Straßenaufbaues wesentlich von der Beschaffung des Untergrundes ab.
Beispielsweise sind nur grobkörnige Untergründe mit Kornateilen
> 40mm Masse-% als nicht frostempfindlich einzustufen. Die Beurteilung
in die Klassen F1, F2 oder F3 nimmt der Fachbetrieb vor.
Entsprechend wird die untere Tragschicht des Pflasteraufbaues aus ungebundenen, nicht frostempfindlichen Materialien gebaut. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen hat Frosteinwirkunszonen aufgestellt. Sachsen liegt größtenteil in Zone III, teilweise (vor allem der nördliche Bereich) liegt in Frosteinwirkunszone II.
Entsprechend sind die Untergünde für die Pflasterflächen zu bauen, also
ist der der gesamte Untergrund einer Pflasterfläche im wesentlichen
abhängig von:
Daraus resultierend beginnt der Aufbau einer Pflasterfläche mit Untergrund und Unterbau in Abhängigkeit von der zu erzielenden Frostsicherheit.